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RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Psychotherapie wird in Österreich durch das Psychotherapiegesetz (PthG) - ein Bundesgesetz - geregelt.

Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist nach § 1 PthG die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren PsychotherapeutInnen mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit der Behandelten zu fördern.

Die Existenzanalyse ist gemäß § 7 PthG als wissenschaftlich-psychotherapeutische Methode staatlich anerkannt.

Dezidiert wird im PthG auf die Verschwiegenheitspflicht der Therapeuten hingewiesen (§ 15 PthG). Nur in absoluten Ausnahmefällen - etwa die Erkenntnis über schwere gerichtlich strafbare Handlungen seitens der KlientInnen - wird diese aufgehoben. Weiters sind Psychotherapeuten verpflichtet, den Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben (§ 14 PthG). Weiters sind PsychotherapeutInnen verpflichtet, ihre Arbeit zu dokumentieren und gegebenenfalls den KlientInnen Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren (§ 16a PTG).

Gerechtigkeit
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